Aufstellvorrichtungen

Die TL transportable Lichtsignalanlagen fordert für Aufstellvorrichtungen grundsätzlich Prüfung und Zulassung bis Windstärke 10 Beaufort, einschl. Umfeldblenden. Sämtliche von der B.A.S. eingesetzten Systeme haben diesen statischen Nachweis einschließlich der notwendigen Prüfstatik.
Aufgrund der unterschiedlichen Anzahl an Fahrstreifen setzen wir unterschiedliche Auslegerlängen ein:
Ausleger mit
- 3,00 m (für einen Fahrstreifen je Fahrtrichtung)
- 4,50 m (für 2 Fahrstreifen je Fahrtrichtung)
- 6,50 m (für bis zu 3 Fahrstreifen je Fahrtrichtung)
Die Aufstellfläche ist bei allen Aufstellvorrichtungen nicht größer als 1 m². So werden Verkehrsraumeinschränkungen so gering wie möglich gehalten.
Fordern Sie diese Nachweise bei den nächsten Ausschreibungen und Genehmigungen mit an, denn oftmals sieht man nach Sturmböen, dass die Masten von transportablen Lichtsignalanlagen umgekippt sind. Hier werden unzulässige Systeme eingesetzt!
Transportable Lichtsignalanlagen
auf einen Blick
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