Unsere Firmengeschichte

ist das geschützte Logo und Kürzel für den Tätigkeitsbereich

Baustellen-Absperr-Service

Die Aktiengesellschaft befindet sich im Besitz der Familie Sporleder. Die Seniorchefin betreut den internen Verwaltungsbereich und sorgt auch dafür, dass für geleistete Arbeiten das Geld "hereinkommt". Der Seniorchef als "Urgestein" der Branche kümmert sich um den Sektor Controlling sowie den technischen Bereich, investiert das Geld gezielt wieder wirtschaftlich wertvoll und erweitert den B.A.S.-Servicebereich. Die Juniorchefin nutzt ihre 20-jährige Erfahrung im technischen und kaufmännischen Bereich insbesondere für die westlichen Niederlassungen. In den jeweiligen Servicestationen erarbeiten jeweils gute Teams den entsprechenden Erfolg. Die B.A.S.-Familie ist stets zukunftsorientiert tätig. Vom Aktienkapital sind 40 % Vorzugsaktien, die auch an Mitarbeiter ausgegeben werden können.

Der Mietservice umfasst die Absicherung von Straßenbaustellen, Fahrbahnmarkierungen, Verkehrslenkung sowie Signalisierung des Straßenverkehrs einschließlich Planung und ist bekannt für

Qualität, Innovationen, Zuverlässigkeit

und somit ein guter Partner für Behörden und Firmen in dem Bereich Verkehrstechnik durch

Planung, Beratung, Vermietung, Montage, Wartung, Verkauf

mit den Stützpunkten Leipzig, Dessau, Torgau, Dresden, Nohra/Thür., Hannover, Braunschweig, Bremen, Neumünster, Hamburg, Kassel, Gießen, Ludwigslust, Düsseldorf, Dortmund, Bielefeld, Münster, Bayreuth und Mendig. Der Stützpunkt Hannover in Hemmingen verfügt über drei Standorte für das Verkehrssicherungszentrum (Zentralverwaltung), die Verkehrslenkungszentrale (LED-Abteilung) und die Niederlassung (Verkehrssicherung allgemein).

Das Unternehmen besitzt ein außergewöhnlich großes Erfahrungspotential von 57 Jahren im Bereich Straßenverkehrstechnik bei der Entwicklung, Produktion sowie Service. Von der Ablösung der Petroleumlampe 1952 durch elektrische Warnleuchten, von der Flatterleine bis zum Arbeitsstellenzaun, konfliktschwache Leitbaken, Straßenbahnschranken sowie funkgesteuerte, transportable Signalanlagen , z. B. bis 73 Signalgeber bei einem umfangreichen Verkehrsknoten mit 624 Straßenbahnen und 60.000 Fahrzeugen sowie Signalanlagen mit Kabelverbindung, Fahrstreifensignalanlagen sowie Verkehrsbeeinflussungsanlagen (VBA) zur ÖPNV-Beschleunigung und Nutzung der LED-Technik. Wie ein roter Faden ziehen sich Innovationen durch die Firmengeschichte. Umfangreiche Schulungsmaßnahmen erfolgen auf Basis des enormen Erfahrungspotenzials - auch für Mitarbeiter der Behörden.

Als es das Bundesministerium für Verkehr (BMV) und die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) noch nicht gab, war in der bizonalen Verwaltung in Offenbach Ministerrat Fritz Heller zuständig. Bei der Vorführung der ersten elektrischen Warnleuchte durch Herrn Sporleder war er schnell überzeugt, was zu seinem Ausspruch und unserem späteren Leitsatz führte: "Bringen Sie etwas auf den Markt, das sich bewährt. Wir machen dann dafür das entsprechende Gesetz."

1976 wurde der Mietservice für Verkehrszeichen, Absperrgeräte und dgl. durch die B.A.S. eingeführt. Da es keine ausreichenden Vorschriften für die Absicherung von Straßenbaustellen gab, erstellten wir für unsere Monteure entsprechende Musterpläne. Im Bundesgebiet waren die gleichen Probleme vorhanden, deshalb erfolgte in Verbindung mit dem Industrieverband Verkehrszeichen (IVZ) eine erste Druckauflage von 250.000 Exemplaren der BABSI (Baustellenabsicherung) mit entsprechenden Hinweisen und Musterplänen. Die Nachfrage war so gewaltig, dass bald die Herausgabe einer überarbeiteten BABSI II erforderlich war. Die Verbreitung veranlasste das BMV die "Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)" zu erstellen. Die darin enthaltenen Pläne waren entsprechend der Kompetenz des BMV hauptsächlich für Autobahnen und Bundesstraßen.

Leipzig ist Partnerstadt von Hannover. Bereits im Frühjahr 1990 erfolgten Sondierungsfahrten in den neuen Ländern, so dass schon im Sommer die erste Niederlassung in Leipzig errichtet werden konnte. Verkehrssicherung war in der ehemaligen DDR kein vorrangiges Thema, so dass eine gewaltige Diskrepanz gegenüber den alten Ländern vorhanden war.

In den neuen Ländern fehlten nach der Wende jegliche Informationen, um Straßenbaustellen entsprechend den westlichen Verhältnissen und jetzt gültigen Vorschriften richtig abzusichern. In den "Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)" waren kaum Regelpläne für den innerörtlichen Bereich vorhanden. Es wurde zwar erklärt, dass in Kürze eine überarbeitete RSA erscheinen würde, welches jedoch erst nach 5 Jahren erfolgte. Außer der Geschäftsleitung wurden in den neuen, ostdeutschen Niederlassungen grundsätzlich nur dort ansässige Mitarbeiter eingestellt und eingesetzt, wodurch ein gewaltiger Schulungsbedarf entstand. Diese Aktivitäten erfolgten von Leipzig, wobei auch die Mitarbeiter von Behörden und Baufirmen berücksichtigt werden mussten.

Für die im Verkehrsbereich tätigen Personen war es nicht möglich, die umfangreichen in vielen Gesetzen, Richtlinien, Verwaltungsvorschriften und dgl. enthaltenen Bestimmungen von Westdeutschland für die Absicherung von Straßenbaustellen zu erhalten und zu lernen, aber auf der anderen Seite in Verbindung mit der sehr stark steigenden Motorisierung (einschl. der vielen neuen Fahrer mit wenig Erfahrung) die richtigen Maßnahmen zu treffen. Die Gegebenheiten der Praxis gaben uns Veranlassung mit der Broschüre "Baustellenabsicherung - innerorts - (BAS 93)" in kurzgefasster Form auch auf 15 Seiten die wichtigsten, zu beachtenden Dinge zu erklären und mit 34 innerörtlichen Regelplänen zu ergänzen. Die damals eingeleiteten Schulungsmaßnahmen haben wir ständig ergänzt und auch für neue Mitarbeiter, die für westdeutsche Niederlassungen eingestellt wurden. In der Niederlassung Leipzig wurde ein Schulungszentrum eingerichtet. In einem 4-geschossigen Wohnhaus sind dafür Wohnmöglichkeiten für 13 Personen vorhanden.

Alle Verkehrszeichen haben eine Ordnungsnummer. Da es nicht möglich ist, bei Ortsterminen für die vielen verschiedenen Verkehrszeichen die richtige Zeichennummer aus dem Gedächtnis zu nennen, entstand die BAS 2000 zur Mitführung in der Jacketttasche, in der die VZ-Nummern zusammengefasst waren. In Folge der sehr starken Nachfrage sind inzwischen die Broschüren mit entsprechenden Ergänzungen 2001 und 2003 erschienen.

Verkehrssicherung ist kein Lehrberuf, so dass bei Firmen, Ingenieurbüros sowie Behörden ein zum Teil erheblicher Mangel an Fachkenntnissen vorhanden ist. In Ausschreibungen von Baumaßnahmen werden die Positionen bis zur Größe eines Sandkornes genau beschrieben, jedoch teilweise bei der "lästigen" Verkehrssicherung heißt es oft "1 Stück Verkehrssicherung einschl. Auf-, Ab-, Umbau pauschal", womit kein Leistungsumfang beschrieben ist und praktisch keine Kalkulation möglich ist. Die Mitarbeiter der B.A.S. unterstützen die zuständigen Behörden mit der Ausarbeitung von Ausschreibungsunterlagen, die eine zeitgemäße Verkehrssicherung gewährleisten. Diese können sehr umfangreich sein und z. B. bei einem innerörtlichen Objekt über 100 Verkehrszeichen- und Signalzeitenplänen umfassen. Auch im BMVBW sind die ungenügenden Fachkenntnisse bekannt, so dass ab 1. Januar 2001 für Behörden, Firmen und Verkehrssicherungsunternehmen entsprechende Schulungszeiten vorgeschrieben werden. Da entsprechende Fachkenntnisse, insbesondere außerhalb von Großstädten bei den Straßenverkehrsbehörden und dgl. sehr oft fehlen, sind im Rahmen von Schulungsveranstaltungen der B.A.S. inzwischen fast 1.000 Personen in ein- oder mehrtägigen Schulungen über die wichtigsten Gegebenheiten einschl. der Verantwortlichkeiten geschult.

Staus kosten den Unternehmen sehr viel Geld. Deshalb ist es sinnvoll so genannte "Zwergenbaustellen", wie Reparatur von Schutzplanken und dgl. in die verkehrsarmen Stunden zu verlegen, die sich allerdings weitestgehend in der Dunkelheit befinden. Hierfür wurde das Mietprogramm durch neu entwickelte, absolut blendfreie Leuchtballone, die von der BAST die Prüfnummer V 4-52-2002 erhielten, ergänzt.

Entsprechend den zurzeit noch gültigen offiziellen Bestimmungen können z.B. Aufgrabungen bis 60 cm Tiefe mit einer 10 cm hohen Latte, auch als Absperrschranke bezeichnet, abgesichert werden. Eine derartige Handhabung ist u. E. nicht mit dem im BGB verankerten Gesetz zum Thema Verkehrssicherungspflicht geschweige denn mit dem Stand der Technik vereinbar. Hier heißt es eindeutig in zusammengefasster Form "Wer eine Gefahr für andere schafft, ist dafür verantwortlich, dass diesen nichts passiert." Da bisher vorhandene Absperreinrichtungen u. E., insbesondere innerorts, nicht ausreichend sind, bieten wir jetzt Kompaktelemente aus schlagfestem Kunststoff (HDPE), die durch hervorragende Sichtbarkeit die Sicherheit erhöhen. Diese wurden im Frühjahr 2004 den zuständigen Experten vorgestellt, die nach eingehender Prüfung und der Feststellung, dass keinerlei negative Punkte gefunden werden konnten, dafür den Ausdruck "Zaun der Zukunft" wählten. In Anlehnung an den bisherigen Sprachgebrauch "Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)" wählten wir dafür die Bezeichnung Arbeitsstellenzaun. In der Praxis war man begeistert und sprach vom "Zaun der Vernunft". Da die Mietkosten nicht wesentlich über den bisher üblichen Absicherungselementen liegen, war es verständlich dass die Behörden und Firmen dieses neue, sehr günstige Angebot nutzen. Diese Gegebenheiten sind jetzt ein Grund für alle Arbeitskreise, Gremien und Behörden, die zum Teil 20 Jahre alten Bestimmungen für Verkehrssicherungsmaßnahmen auf zeitgemäße Anforderungskriterien entsprechend dem heutigen Stand der Technik zu ändern.

Die Leistungskraft des B.A.S. Qualitätsverbundes von 19 Servicestationen basiert auf

  • ca. 300 hoch motivierten Mitarbeitern zzgl. Zeitarbeitskräften

  • umfangreichem Materialbestand bei hohem Qualitätsstandard

  • neuestem Fuhrpark sowie

  • Eigenkapitalquote ohne Bankkredite