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ist das geschützte Logo und Kürzel
für den Tätigkeitsbereich
Baustellen-Absperr-Service
Die Aktiengesellschaft befindet sich
im Besitz der Familie Sporleder. Die Seniorchefin betreut den
internen Verwaltungsbereich und sorgt auch dafür, dass für
geleistete Arbeiten das Geld "hereinkommt". Der Seniorchef als
"Urgestein" der Branche kümmert sich um den Sektor Controlling sowie
den technischen Bereich, investiert das Geld gezielt wieder
wirtschaftlich wertvoll und erweitert den B.A.S.-Servicebereich. Die
Juniorchefin nutzt ihre 20-jährige Erfahrung im technischen und
kaufmännischen Bereich insbesondere für die westlichen
Niederlassungen. In den jeweiligen Servicestationen erarbeiten
jeweils gute Teams den entsprechenden Erfolg. Die B.A.S.-Familie ist
stets zukunftsorientiert tätig. Vom Aktienkapital sind 40 %
Vorzugsaktien, die auch an Mitarbeiter ausgegeben werden können.
Der Mietservice umfasst die
Absicherung von Straßenbaustellen, Fahrbahnmarkierungen,
Verkehrslenkung sowie Signalisierung des Straßenverkehrs
einschließlich Planung und ist bekannt für
Qualität, Innovationen,
Zuverlässigkeit
und somit ein guter Partner für
Behörden und Firmen in dem Bereich Verkehrstechnik durch
Planung, Beratung, Vermietung,
Montage, Wartung, Verkauf
mit den Stützpunkten
Leipzig, Dessau, Torgau, Dresden,
Nohra/Thür., Hannover, Braunschweig, Bremen, Neumünster, Hamburg,
Kassel, Gießen, Ludwigslust, Düsseldorf,
Dortmund, Bielefeld, Münster, Bayreuth und Mendig. Der
Stützpunkt Hannover in Hemmingen verfügt über drei Standorte für das
Verkehrssicherungszentrum (Zentralverwaltung), die
Verkehrslenkungszentrale (LED-Abteilung) und die
Niederlassung
(Verkehrssicherung allgemein).
Das Unternehmen besitzt ein
außergewöhnlich großes Erfahrungspotential von 57 Jahren im Bereich
Straßenverkehrstechnik bei der Entwicklung, Produktion sowie
Service. Von der Ablösung der Petroleumlampe 1952 durch elektrische
Warnleuchten, von der Flatterleine bis zum Arbeitsstellenzaun,
konfliktschwache Leitbaken, Straßenbahnschranken sowie
funkgesteuerte, transportable Signalanlagen , z. B. bis 73
Signalgeber bei einem umfangreichen Verkehrsknoten mit 624
Straßenbahnen und 60.000 Fahrzeugen sowie Signalanlagen mit
Kabelverbindung, Fahrstreifensignalanlagen sowie
Verkehrsbeeinflussungsanlagen (VBA) zur ÖPNV-Beschleunigung und
Nutzung der LED-Technik. Wie ein roter Faden ziehen sich
Innovationen durch die Firmengeschichte. Umfangreiche
Schulungsmaßnahmen erfolgen auf Basis des enormen
Erfahrungspotenzials - auch für Mitarbeiter der Behörden.
Als es das Bundesministerium für Verkehr (BMV) und die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) noch
nicht gab, war in der bizonalen Verwaltung in Offenbach Ministerrat
Fritz Heller zuständig. Bei der Vorführung der ersten elektrischen
Warnleuchte durch Herrn Sporleder war er schnell überzeugt, was zu
seinem Ausspruch und unserem späteren Leitsatz führte: "Bringen Sie
etwas auf den Markt, das sich bewährt. Wir machen dann dafür das
entsprechende Gesetz."
1976 wurde der Mietservice für
Verkehrszeichen, Absperrgeräte und dgl. durch die B.A.S. eingeführt.
Da es keine ausreichenden Vorschriften für die Absicherung von
Straßenbaustellen gab, erstellten wir für unsere Monteure
entsprechende Musterpläne. Im Bundesgebiet waren die gleichen
Probleme vorhanden, deshalb erfolgte in Verbindung mit dem
Industrieverband
Verkehrszeichen (IVZ) eine erste Druckauflage von 250.000
Exemplaren der BABSI (Baustellenabsicherung) mit entsprechenden
Hinweisen und Musterplänen. Die Nachfrage war so gewaltig, dass bald
die Herausgabe einer überarbeiteten BABSI II erforderlich war. Die
Verbreitung veranlasste das BMV die "Richtlinien zur Sicherung von
Arbeitsstellen an Straßen (RSA)" zu erstellen. Die darin enthaltenen
Pläne waren entsprechend der Kompetenz des
BMV hauptsächlich für Autobahnen und Bundesstraßen.
Leipzig ist Partnerstadt von
Hannover. Bereits im Frühjahr 1990 erfolgten Sondierungsfahrten in
den neuen Ländern, so dass schon im Sommer die erste Niederlassung
in Leipzig errichtet werden konnte. Verkehrssicherung war in der
ehemaligen DDR kein vorrangiges Thema, so dass eine gewaltige
Diskrepanz gegenüber den alten Ländern vorhanden war.
In den neuen Ländern fehlten nach der
Wende jegliche Informationen, um Straßenbaustellen entsprechend den
westlichen Verhältnissen und jetzt gültigen Vorschriften richtig
abzusichern. In den "Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an
Straßen (RSA)" waren kaum Regelpläne für den innerörtlichen Bereich
vorhanden. Es wurde zwar erklärt, dass in Kürze eine überarbeitete
RSA erscheinen würde, welches jedoch erst nach 5 Jahren erfolgte.
Außer der Geschäftsleitung wurden in den neuen, ostdeutschen
Niederlassungen grundsätzlich nur dort ansässige Mitarbeiter
eingestellt und eingesetzt, wodurch ein gewaltiger Schulungsbedarf
entstand. Diese Aktivitäten erfolgten von Leipzig, wobei auch die
Mitarbeiter von Behörden und Baufirmen berücksichtigt werden
mussten.
Für die im Verkehrsbereich tätigen
Personen war es nicht möglich, die umfangreichen in vielen Gesetzen,
Richtlinien, Verwaltungsvorschriften und dgl. enthaltenen
Bestimmungen von Westdeutschland für die Absicherung von
Straßenbaustellen zu erhalten und zu lernen, aber auf der anderen
Seite in Verbindung mit der sehr stark steigenden Motorisierung
(einschl. der vielen neuen Fahrer mit wenig Erfahrung) die richtigen
Maßnahmen zu treffen. Die Gegebenheiten der Praxis gaben uns
Veranlassung mit der Broschüre "Baustellenabsicherung - innerorts -
(BAS 93)" in kurzgefasster Form auch auf 15 Seiten die wichtigsten,
zu beachtenden Dinge zu erklären und mit 34 innerörtlichen
Regelplänen zu ergänzen. Die damals eingeleiteten Schulungsmaßnahmen
haben wir ständig ergänzt und auch für neue Mitarbeiter, die für
westdeutsche Niederlassungen eingestellt wurden. In der
Niederlassung Leipzig wurde ein Schulungszentrum eingerichtet.
In einem 4-geschossigen Wohnhaus sind dafür Wohnmöglichkeiten für 13
Personen vorhanden.
Alle Verkehrszeichen haben eine
Ordnungsnummer. Da es nicht möglich ist, bei Ortsterminen für die
vielen verschiedenen Verkehrszeichen die richtige Zeichennummer aus
dem Gedächtnis zu nennen, entstand die BAS 2000 zur Mitführung in
der Jacketttasche, in der die VZ-Nummern zusammengefasst waren. In
Folge der sehr starken Nachfrage sind inzwischen die Broschüren mit
entsprechenden Ergänzungen 2001 und 2003 erschienen.
Verkehrssicherung ist kein Lehrberuf,
so dass bei Firmen, Ingenieurbüros sowie Behörden ein zum Teil
erheblicher Mangel an Fachkenntnissen vorhanden ist. In
Ausschreibungen von Baumaßnahmen werden die Positionen bis zur Größe
eines Sandkornes genau beschrieben, jedoch teilweise bei der
"lästigen" Verkehrssicherung heißt es oft "1 Stück Verkehrssicherung
einschl. Auf-, Ab-, Umbau pauschal", womit kein Leistungsumfang
beschrieben ist und praktisch keine Kalkulation möglich ist. Die
Mitarbeiter der B.A.S. unterstützen die zuständigen Behörden mit der
Ausarbeitung von Ausschreibungsunterlagen, die eine zeitgemäße
Verkehrssicherung gewährleisten. Diese können sehr umfangreich sein
und z. B. bei einem innerörtlichen Objekt über 100 Verkehrszeichen-
und Signalzeitenplänen umfassen. Auch im BMVBW sind die ungenügenden Fachkenntnisse
bekannt, so dass ab 1. Januar 2001 für Behörden, Firmen und
Verkehrssicherungsunternehmen entsprechende Schulungszeiten
vorgeschrieben werden. Da entsprechende Fachkenntnisse, insbesondere
außerhalb von Großstädten bei den Straßenverkehrsbehörden und dgl.
sehr oft fehlen, sind im Rahmen von Schulungsveranstaltungen der
B.A.S. inzwischen fast 1.000 Personen in ein- oder mehrtägigen
Schulungen über die wichtigsten Gegebenheiten einschl. der
Verantwortlichkeiten geschult.
Staus kosten den Unternehmen sehr
viel Geld. Deshalb ist es sinnvoll so genannte "Zwergenbaustellen",
wie Reparatur von Schutzplanken und dgl. in die verkehrsarmen
Stunden zu verlegen, die sich allerdings weitestgehend in der
Dunkelheit befinden. Hierfür wurde das Mietprogramm durch neu
entwickelte, absolut blendfreie Leuchtballone, die von der
BAST die
Prüfnummer V 4-52-2002 erhielten, ergänzt.
Entsprechend den zurzeit noch
gültigen offiziellen Bestimmungen können z.B. Aufgrabungen bis 60 cm
Tiefe mit einer 10 cm hohen Latte, auch als Absperrschranke
bezeichnet, abgesichert werden. Eine derartige Handhabung ist u. E.
nicht mit dem im BGB
verankerten Gesetz zum Thema Verkehrssicherungspflicht geschweige
denn mit dem Stand der Technik vereinbar. Hier heißt es eindeutig in
zusammengefasster Form "Wer eine Gefahr für andere schafft, ist
dafür verantwortlich, dass diesen nichts passiert." Da bisher
vorhandene Absperreinrichtungen u. E., insbesondere innerorts, nicht
ausreichend sind, bieten wir jetzt Kompaktelemente aus schlagfestem
Kunststoff (HDPE), die durch hervorragende Sichtbarkeit die
Sicherheit erhöhen. Diese wurden im Frühjahr 2004 den zuständigen
Experten vorgestellt, die nach eingehender Prüfung und der
Feststellung, dass keinerlei negative Punkte gefunden werden
konnten, dafür den Ausdruck "Zaun der Zukunft" wählten. In
Anlehnung an den bisherigen Sprachgebrauch "Richtlinien zur
Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)" wählten wir dafür die
Bezeichnung Arbeitsstellenzaun. In der Praxis war man
begeistert und sprach vom
"Zaun der Vernunft". Da
die Mietkosten nicht wesentlich über den bisher üblichen
Absicherungselementen liegen, war es verständlich dass die Behörden
und Firmen dieses neue, sehr günstige Angebot nutzen. Diese
Gegebenheiten sind jetzt ein Grund für alle Arbeitskreise, Gremien
und Behörden, die zum Teil 20 Jahre alten Bestimmungen für
Verkehrssicherungsmaßnahmen auf zeitgemäße Anforderungskriterien
entsprechend dem heutigen Stand der Technik zu ändern.
Die Leistungskraft des B.A.S.
Qualitätsverbundes von 19 Servicestationen
basiert auf
-
ca. 300 hoch motivierten
Mitarbeitern zzgl. Zeitarbeitskräften
-
umfangreichem Materialbestand bei
hohem Qualitätsstandard
-
neuestem Fuhrpark sowie
-
Eigenkapitalquote ohne
Bankkredite
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